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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

 
 

1. Geltungsbereich

 

1.1 Die Lieferungen und Leistungen der dexxon data media and storage GmbH (nachfolgend: »dexxon«) erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Bestimmungen in der jeweils gültigen Fachhandelspreisliste, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Auf die den Vertragsprodukten beiliegenden Lizenzbedingungen der Hersteller wird ergänzend Bezug genommen.
1.2 Entgegenstehende oder von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der dexxon abweichende Bedingungen des Kunden erkennt dexxon nicht an, es sei denn, dexxon hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der dexxon gelten auch dann, wenn dexxon in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferungen an den Kunden vorbehaltlos ausführt. Zusagen und Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung der dexxon.

 

2. Lieferungen und Leistungen

 

2.1 Die Angebote der dexxon sind freibleibend und unverbindlich und verstehen sich vorbehaltlich der Selbstbelieferung durch unseren Lieferanten. Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung der dexxon, spätestens jedoch durch Annahme der Lieferung durch den Kunden zustande.
2.2 Dem Kunden zumutbare technische und gestalterische Abweichungen von Angaben in Prospekten, Katalogen und schriftlichen Unterlagen sowie Modell-, Konstruktion, und Materialänderungen im Zuge des technischen Fortschritts und der weiteren Entwicklung bleiben vorbehalten, ohne dass hieraus Rechte gegen dexxon hergeleitet werden können.
2.3 Das Recht zu zumutbaren Teillieferungen und deren Fakturierung bleibt der dexxon ausdrücklich vorbehalten.
2.4 Vereinbarte Liefertermine gelten als eingehalten, wenn das Vertragsprodukt zum vereinbarten Liefertermin dem Frachtführer übergeben wurde, soweit keine anderweitige ausdrückliche schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. Verzögert sich die Versendung versandbereiter Ware aus Gründen, die nicht von dexxon zu vertreten sind, so können die Vertragsprodukte auf Kosten und Gefahr des Kunden eingelagert werden.
2.5 Der Liefertermin wird nach dem voraussichtlichen Leistungsvermögen von dexxon vereinbart und versteht sich unverbindlich und vorbehaltlich rechtzeitiger Selbstbelieferung und unvorhergesehener Umstände und Hindernisse, unabhängig davon, ob diese bei dexxon oder beim Hersteller eintreten, insbesondere höhere Gewalt, staatliche Maßnahmen, Nichterteilung behördlicher Genehmigungen, Arbeitskämpfe jeder Art, Sabotage, Rohstoffmangel, unverschuldete verspätete Materialanlieferungen. Derartige Ereignisse verlängern den Liefertermin entsprechend und zwar auch dann, wenn sie während eines bereits eingetretenen Verzuges auftreten. Verlängert wird auch eine in diesem Falle evtl. vom Kunden gesetzte Nachfrist um die Dauer des unvorhergesehenen Ereignisses. Sollte dexxon mit einer Lieferung mehr als vier Wochen in Verzug geraten, kann der Kunde nach einer schriftlich gesetzten, angemessenen Nachfrist unter Ausschluss weiterer Ansprüche vom Vertrag zurücktreten. Ein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz wegen Lieferverzug ist im Fall gewöhnlicher Fahrlässigkeit ausgeschlossen, im Übrigen ist die Haftung auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, maximal jedoch 5% des Lieferwerts, begrenzt. Ersatz des Verzugsschadens kann nur verlangt werden, wenn dexxon grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat. dexxon behält sich das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die durch eines der o.g. Ereignisse hervorgerufene Lieferverzögerung länger als sechs Wochen andauert und dies nicht von dexxon zu vertreten ist.

 

3. Prüfung und Gefahrübergang

 

3.1 Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit und Übereinstimmung laut Rechnung zu überprüfen. Unterbleibt eine Rüge innerhalb von sechs Tagen so gilt die Ware als ordnungsgemäß und vollständig geliefert, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war.
.2 Unwesentliche Mängel, die die Funktionstüchtigkeit des Liefergegenstandes nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigen, berechtigen den Kunden nicht zu einer Verweigerung der Abnahme.
3.3 Die Gefahr geht mit Übergabe des Vertragsproduktes an den Frachtführer, dessen Beauftragten oder andere Personen, die von dexxon benannt sind, auf den Kunden über. Soweit sich der Versand ohne Verschulden der dexxon verzögert oder unmöglich wird, geht die Gefahr mit Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Die Bestimmungen aus 3.3 gelten auch bei Rücksendungen nach Mängelbeseitigung bzw. entgeltlicher Serviceleistung an den Kunden.

 

4. Preise und Zahlungsbedingungen

 

4.1 Die sich aus der jeweils gültigen Fachhandelspreisliste ergebenden Preise verstehen sich ab Auslieferungslager Marly-La-Ville, Frankreich. Mehrwertsteuer und andere gesetzliche Abgaben im Lieferland sowie Verpackung, Transportkosten, Transportversicherung, Umwelt- und Abwicklungspauschale werden dem Kunden entsprechend der jeweils geltenden Fachhandelspreisliste berechnet.
4.2 dexxon behält sich das Recht vor, den Preis angemessen zu erhöhen, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostenerhöhungen insbesondere auf Grund von Preiserhöhungen von Seiten der Lieferanten oder von Wechselkursschwankungen bei dexxon eintreten. Diese wird dexxon dem Kunden auf Verlangen nachweisen.
4.3 Zahlungen sind 10 Tage nach Erhalt der Lieferung und der Rechnung ohne jeden Abzug fällig. Rechnungsstellung erfolgt mit Lieferung. Schecks werden lediglich erfüllungshalber angenommen. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, wird dexxon Verzugszinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zuzüglich Provisionen und Kosten berechnen. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.
4.3a Nach Verzugseintritt steht dexxon ebenfalls das Recht zu, ohne Fristsetzung und unabhängig von den Voraussetzungen des § 323 Abs. 2 BGB vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten und Schadensersatz wegen Pflichtverletzung geltend zu machen.
4.4 dexxon ist berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Kunden, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen durch Verzug entstanden, so ist dexxon berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistungen anzurechnen.
4.5 Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes wegen von uns nicht anerkannter oder nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche ist ausgeschlossen.
4.6 Soweit von den obenstehenden Zahlungsbedingungen ohne rechtfertigenden Grund abgewichen wird, kann dexxon jederzeit wahlweise Lieferung Zug um Zug gegen Barzahlung, Vorleistung oder Sicherheitsleistung verlangen. Alle offenen Forderungen einschließlich derjenigen, für die dexxon Wechsel hereingenommen hat oder für die Ratenzahlung vereinbart ist, werden sofort fällig.
4.7 Die gewährte Zahlungskondition besteht hinsichtlich des von dexxon für jeden Einzelauftrag vergebenen Kreditlimits. Bei Überschreiten des jeweils aktuell festgelegten Kreditlimits behält sich dexxon vor, den restlichen Auftragswert als Vorkasse anzufordern. Im Fall einer nachträglich eintretenden Änderung der Bonität ist dexxon berechtigt, Zahlung Zug um Zug gegen Lieferung bzw. entsprechende Sicherheitsleistungen anzufragen und bei Nichterfüllung vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Pflichtverletzung zu verlangen.

 

5. EURO

 

5.1 Alle sich aus der Geschäftsbeziehung ergebenden Zahlungsverpflichtungen und im Zusammenhang damit stehenden sonstigen finanziellen Verpflichtungen gelten als in EURO vereinbart. Insbesondere werden sämtliche kaufmännischen Geschäftspapiere, wie Bestellungen, Auftragsbestätigungen, Rechnungen, Gutschriften etc. in EURO ausgestellt.

 

6. Eigentumsvorbehalt

 

6.1 Das Vertragsprodukt bleibt Eigentum von dexxon bis zur Erfüllung aller, auch zukünftiger Forderungen aus diesem Vertrag und darüber hinaus aus der gesamten Geschäftsbeziehung mit dem Kunden.
6.2 Der Kunde ist widerruflich zur Weitergabe der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr unter Eigentumsvorbehalt berechtigt, soweit er seinerseits unter eigenem Eigentumsvorbehalt weiterverkauft, nicht aber zur Verpfändung oder Sicherheitsübereignung in irgendeiner Form. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Kunde auf das Eigentum der dexxon hinzuweisen und dexxon unverzüglich zu unterrichten.
6.3 Bei Verbindung, Verarbeitung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit dexxon nicht gehörenden Waren erwirbt dexxon Miteigentum anteilig im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zur übrigen Ware. Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgen für dexxon als Hersteller i.S.d. § 950 BGB, ohne dexxon zu verpflichten. An der verarbeiteten Ware entsteht Miteigentum von dexxon im Sinne der vorstehenden Bestimmungen.
6.4 Bei Zahlungsverzug, auch aus anderen und zukünftigen Lieferungen oder Leistungen von dexxon an Kunden, oder bei Vermögensverfall des Kunden darf dexxon zur Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes an der Vorbehaltsware die Geschäftsräume des Kunden betreten und die Vorbehaltsware an sich nehmen. Einer vorherigen Fristsetzung unter Beachtung der Voraussetzungen des § 323 Abs. 2 BGB bedarf es nicht.
6.5 Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes oder die Pfändung des Liefergegenstandes durch dexxon gelten nicht als Vertragsrücktritt, sofern der Kunde Kaufmann ist.
6.6 Der Kunde tritt seine Forderungen aus der Weitergabe der Vorbehaltsware im jeweiligen Rechnungswert der Vorbehaltsware bereits zum Zeitpunkt der Bestellung im Voraus an dexxon ab. Der Kunde bleibt zur Einziehung auch nach der Abtretung berechtigt. dexxon ist dessen ungeachtet im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsganges einziehungsberechtigt, wird von diesem Recht aber nur Gebrauch machen im Falle des Zahlungsverzugs oder bei einem Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens durch den Kunden. Auf Verlangen von dexxon wird der Kunde die abgetretenen Forderungen benennen, erforderliche Angaben machen, Unterlagen aushändigen und den Schuldnern die Abtretung mitteilen. dexxon darf zur Sicherung seiner Zahlungsansprüche jederzeit diese Abtretung offenlegen.
6.7 Übersteigt die Summe der erworbenen Sicherheiten gemäß nachstehender Bewertung die Höhe der offenen Forderungen um mehr als 20 %, so ist dexxon zur Rückübertragung der Sicherheiten bis zur Höhe des überschießenden Betrages verpflichtet. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt dexxon. Für die Bewertung der Sicherheiten ist bei der Vorbehaltsware der zur Zeit des Freigabeverlangens geltende Netto-Listenpreis der dexxon maßgeblich, bei abgetretenen Forderungen ist vom Netto-Rechnungsbetrag abzüglich eines Sicherheitsabschlags von 30 % auszugehen. Handelt es sich um Forderungen, bei welchen der Abnehmer des Kunden bereits in Zahlungsverzug ist oder Tatsachen bekannt sind, die berechtigten Grund zu der Annahme geben, dass ein Ausfall zu befürchten ist, so beträgt der Abschlag 50 %. Bei wegen Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung nur in Form von Miteigentum bestehenden Sicherheiten ist vom Nettolistenpreis der von dexxon gelieferten Ware abzüglich eines Abschlags von 30 % auszugehen.
6.8 Für Test- und Vorführzwecke gelieferte Gegenstände bleiben im Eigentum von dexxon. Sie dürfen vom Kunden nur aufgrund gesonderter Vereinbarung mit dexxon über den Test- und Vorführzweck hinaus benutzt werden.

 

7. Gewährleistung

 

7.1 Angaben von dexxon zu den Produkten und zu den Leistungen sind lediglich Beschaffenheitsangaben, wenn nicht dexxon ausdrücklich schriftlich bestimmte Eigenschaften des Produktes oder der Leistung zusichert oder garantiert. Die Herstellung der Vertragsprodukte erfolgt mit der gebotenen Sorgfalt. Die Parteien sind sich jedoch darüber bewusst, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Fehler der Software unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen.
7.2 Die technischen Daten und Beschreibungen von Produkten in der Produktinformation allein stellen keine Zusicherung bestimmter Eigenschaften oder entsprechende Garantie dar. Eine Zusicherung von Eigenschaften im Rechtssinne oder eine Garantie ist nur dann gegeben, wenn die jeweiligen Angaben von dexxon schriftlich bestätigt wurden. dexxon übernimmt keine Gewährleistung oder Garantie dafür, dass die Programmfunktionen den Anforderungen des Kunden genügen bzw. in der von ihm getroffenen Auswahl zusammenarbeiten.
7.3 Sachmängelansprüche bestehen nicht
• bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit,
• bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit,
• bei funktionsbedingtem Verschleiß,
• wenn Seriennummer, Typbezeichnung oder ähnliche Kennzeichen entfernt oder unleserlich gemacht werden oder
• bei fahrlässiges Verhalten des Kunden/Betrieb mit falscher Stromart oder -spannung sowie Anschluss an ungeeignete Stromquellen/Brand, Blitzschlag, Explosion oder netzbedingte Überspannungen/Feuchtigkeit aller Art/falsche oder fehlerhafte Programm-, Software- und/oder Verarbeitungsdaten sowie jegliche Verbrauchsteile, es sei denn, der Kunde weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind
wenn das Produkt durch den Kunden oder Dritte verändert, unsachgemäß installiert, gewartet, repariert, benutzt oder Umgebungsbedingungen ausgesetzt wird, die nicht den Installationsanforderungen der Hersteller entsprechen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind.
7.4 Dexxon übernimmt keine Gewähr für öffentliche Aussagen, insbesondere Werbeaussagen des Herstellers
7.5 Die Gewährleistungsfrist beträgt zwölf Monate und beginnt mit Ablieferung der Sache. Unabhängig davon gibt dexxon etwaige weitergehende Garantie- und Gewährleistungszusagen der Hersteller in vollem Umfang an den Kunden weiter, ohne dafür selbst einzustehen.
7.6 Bei Vorliegen eines Sachmangels ist der Kunde, soweit der Hersteller der mangelhaften Ware ein eigenes Service- und Rückabwicklungssystem (Herstellergarantie) anbietet, verpflichtet, vor Inanspruchnahme von dexxon, die Durchsetzung der Ansprüche aus der Herstellergarantie gegenüber dem Hersteller ernsthaft außergerichtlich zu versuchen. dexxon stellt dem Kunden auf Anfrage die hierzu erforderlichen Informationen und Kontaktadressen der Hersteller zur Verfügung, sollten diese dem Kunden nicht bekannt sein. Im Übrigen bleiben die gesetzlichen Rechte des Kunden unberührt.
7.7 Scheitert eine solche primäre Inanspruchnahme des Herstellers, so erfolgt im Rahmen der Gewährleistung nach Wahl von dexxon zunächst Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum von dexxon über. Falls dexxon Mängel innerhalb einer angemessenen, schriftlich gesetzten Nachfrist nicht beseitigt, ist der Kunde berechtigt, entweder die Rückgängigmachung des Vertrages oder eine angemessene Minderung des Kaufpreises zu verlangen. Weitere oder andere als die vorstehenden Ansprüche, insbesondere auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst oder an Rechtsgütern des Bestellers entstanden sind, wie beispielsweise entgangener Gewinn und sonstige Vermögensschäden sind ausgeschlossen, soweit dexxon nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt, den Schadens auslösenden Mangel arglistig verschwiegen oder eine entsprechende Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen hat.
7.8 Im Falle der Nacherfüllung übernimmt dexxon die erforderlich werdenden Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten. Alle sonstigen Kosten der Nachbesserung sowie die mit einer Ersatzlieferung verbundenen Nebenkosten, insbesondere Versicherungs-, Verpackungs- und Aufenthaltskosten, trägt der Kunde.
7.9 Im Falle der Inanspruchnahme einer Gewährleistung ist der Kunde verpflichtet, eine detaillierte Fehlerbeschreibung an dexxon zu übersenden. Ergibt die Überprüfung einer Mängelanzeige, dass ein Gewährleistungsfall nicht vorliegt, ist dexxon berechtigt, alle Aufwendungen ersetzt zu verlangen. Kosten der Überprüfung und Reparatur werden zu den jeweils gültigen Servicepreisen der dexxon berechnet.
7.10 Bei Inanspruchnahme der Gewährleistung/Garantie sowie bei kostenpflichtigen Reparaturaufträgen und Retouren jeglicher Art hat der Kunde die Abwicklungsrichtlinien des Kundendienstes in der jeweils gültigen Fassung bzw. die entsprechenden Verfahrensweisen in der jeweils gültigen dexxon- Fachhandelspreisliste zu beachten.
7.11 Werden Vorführgeräte oder gebrauchte Sachen geliefert, so entfällt jegliche Gewährleistung, es sei denn dexxon hat den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen. Handelt es sich bei dem Kunden um einen Verbraucher, so beträgt die Gewährleistung für gebrauchte Sachen ein Jahr ab Ablieferung der Sache.
7.12 Ist eine Sachmängelhaftung von Dexxon nicht begründet, insbesondere weil die Ware nicht bei Dexxon bezogen wurde, weil Sachmängelansprüche bereits verjährt sind oder weil kein Sachmangel vorliegt, ist Dexxon berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden zurückzusenden und eine Aufwandspauschale in Höhe von 60 Euro für die Bearbeitung und Überprüfung zu verlangen. Dem Kunden bleibt es unbenommen, einen niedrigeren Aufwand nachzuweisen. Reparaturen außerhalb der Sachmängelhaftung sind kostenpflichtig.

 

8. Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte Dritter

 

8.1 dexxon übernimmt keine Haftung dafür, dass die Vertragsprodukte keine gewerblichen Schutzrechte oder Urheberrechte Dritter verletzen. Der Kunde hat dexxon von allen gegen ihn aus diesem Grund erhobenen Ansprüchen unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
8.2 Soweit die gelieferten Produkte nach Entwürfen oder Anweisungen des Kunden gefertigt wurden, hat der Kunde dexxon von allen Ansprüchen freizustellen, die von Dritten aufgrund der Verletzung gewerblicher Schutzrechte und Urheberrechte geltend gemacht werden. Etwaige Prozesskosten sind angemessen zu bevorschussen.

 

9. Haftung und weitergehende Gewährleistung

 

9.1 Die Haftung von dexxon aus Gewährleistungsfällen ist in Ziffer 7. geregelt. Soweit sich aus den nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Kunden - gleich aus welchen Rechtsgründen - ausgeschlossen. dexxon haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, insbesondere haftet dexxon nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden.
9.2 Diese Haftungsfreizeichnung gilt nicht, wenn wesentliche Vertragspflichten verletzt wurden oder wenn der Schaden auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung von dexxon oder seiner Erfüllungsgehilfen beruht.
9.3 Die Ersatzpflicht von dexxon ist in jedem Fall auf den im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbaren Schaden begrenzt.
9.4 Vorstehende Haftungsausschlüsse und Begrenzungen gelten nicht für Ansprüche gemäß Produkthaftungsgesetz oder für Schäden aus der pflichtwidrigen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Soweit eine Haftung von dexxon ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

 

10. Export- und Importgenehmigungen

 

10.1 Von dexxon gelieferte Produkte und technisches Know-how sind zur Benutzung und zum Verbleib in dem mit dem Kunden vereinbarten Lieferland bestimmt. Die Wiederausfuhr von Vertragsprodukten - einzeln oder in systemintegrierter Form - ist für den Kunden genehmigungspflichtig und unterliegt grundsätzlich den Außenwirtschaftsvorschriften der Bundesrepublik Deutschland bzw. des anderen mit dem Kunden vereinbarten Lieferlandes. Der Kunde muss sich über diese Vorschriften selbständig nach deutschen Bestimmungen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, 65760 Eschborn/ Taunus, nach US-Bestimmungen beim US-Department of Commerce, Office of Export Administration, Washington, D.C. 20230, erkundigen. Unabhängig davon, ob der Kunde den endgültigen Bestimmungsort der gelieferten Vertragsprodukte angibt, obliegt es dem Kunden in eigener Verantwortung, die ggf. notwendige Genehmigung der jeweils zuständigen Außenwirtschaftsbehörden einzuholen, bevor er solche Produkte exportiert.
10.2 Jede Weiterlieferung von Vertragsprodukten durch Kunden an Dritte, mit und ohne Kenntnis der dexxon, bedarf gleichzeitig der Übertragung der Exportgenehmigungsbedingungen. Der Kunde haftet für die ordnungsgemäße Beachtung dieser Bedingungen gegenüber dexxon.

 

11. EG-Einfuhrumsatzsteuer

 

11.1 Soweit der Kunde seinen Sitz außerhalb Deutschlands hat, ist er zur Einhaltung bezüglich der Regelung der Einfuhrumsatzsteuer der Europäischen Union verpflichtet. Hierzu gehört insbesondere die Bekanntgabe der Umsatzsteueridentifikationsnummer an dexxon ohne gesonderte Anfrage. Der Kunde ist verpflichtet, auf Anfrage die notwendigen Auskünfte hinsichtlich seiner Eigenschaft als Unternehmer, hinsichtlich der Verwendung und des Transports der gelieferten Waren sowie hinsichtlich der statistischen Meldepflicht an dexxon zu erteilen.
11.2 Der Kunde ist verpflichtet, jeglichen Aufwand - insbesondere eine Bearbeitungsgebühr - der bei dexxon aus mangelhaften bzw. fehlerhaften Angaben des Kunden zur Einfuhrumsatzsteuer entsteht, zu ersetzen.
11.3 Jegliche Haftung von dexxon aus den Folgen der Angaben des Kunden zur Einfuhrumsatzsteuer bzw. den relevanten Daten hierzu ist ausgeschlossen, soweit von seitens dexxon nicht Vorsatz bzw. grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

 

12. Allgemeine Bestimmungen

 

12.1 Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.
12.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Wiesbaden, wenn der Kunde Vollkaufmann ist. dexxon ist jedoch berechtigt, den Kunden an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen.
12.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Wiener UN-Abkommen (UNCITRAL) über den internationalen Warenverkehr ist ausgeschlossen.
12.4 Die Auftragsabwicklung erfolgt durch dexxon mit Hilfe automatischer Datenverarbeitung. Der Kunde erteilt hiermit seine ausdrückliche Zustimmung zur Verarbeitung der dexxon im Rahmen vertraglicher Beziehungen bekannt gewordenen und zur Auftragsabwicklung notwendigen Daten. Der Kunde ist auch damit einverstanden, dass dexxon die aus der Geschäftsbeziehung mit ihm erhaltenen Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes für geschäftliche Zwecke von dexxon auch innerhalb der dexxon- Unternehmensgruppe verwendet.

 

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